- Ernährungsvorsorgegesetz
- Ernährungsvorsorgegesetz,Bundesgesetz vom 20. 8. 1990, dessen Ziel die Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft für den Fall einer Krise ist, die nicht unter die Sicherstellungsgesetze fällt.
Universal-Lexikon. 2012.